Die fachgerechte Bewertung von Immobilien und unbebauten Grundstücken wird in viele Fällen benötigt, z. B.:
- bei Kauf oder Verkauf
- zur Vorbereitung eines Testaments und bei der Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
- im Falle von Erbauseinandersetzungen
- bei Ehescheidungen
- bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- im Rahmen von Geschäftsanteilsbewertungen
- bei Zwangsversteigerungen
Häufig sind die Grundstücke mit Besonderheiten wie Nießbrauchrecht, Wohnrechten, Baulasten, Denkmalschutz etc. belastet.
Wir erstellen Wertgutachten sowohl für Wohngebäude und Eigentumswohnungen, als auch für gewerblich genutzte Objekte und Spezialimmobilien (z. B. Altenpflegeheime, Supermärkte). Unserer Referenzen geben Ihnen einen Einblick in unsere Erfahrungen.
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie und sind Ihnen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen behilflich.
