Honorar

Das Honorar für Verkehrswertgutachten richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der HOAI. Dabei wird das Honorar ermittelt in Abhängigkeit vom
- Verkehswert
- Schwierigkeitsgrad
Das Honorar setzt sich zusammen aus:
Auf des so ermittelte Netto-Honorar fällt die Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an.
Grundhonorar
Zur Orientierung über die Größenordnung des anfallenden Honorars haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle das Grundhonorar nach HOAI, Normalstufe, mittlerer Satz, zusammengestellt:

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 Honorar netto zuzügl. MwSt.
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Nach der Schwierigkeitsstufe wird abgerechnet, sofen besondere Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Hierzu zählen z.B.:
- Rechte und Belastungen (Nießbrauch, Reallast, Wohnungsrecht, Baulast etc.)
- Denkmalschutz
- Kalkulation von Sanierungskosten
Nebenkosten
Zusätzlich zum Grundhonorar stellen wir Ihnen die tatsächlich angefallenen Kosten für Auslagen (z.B. die Kosten für einen Katasterplan oder den Grundbuchauszug) in Rechnung. Sie sparen sich diese Kosten natürlich, sofern Sie uns diese Unterlagen zur Verfügung stellen.
Allgemeine Nebenkosten wie Vervielfältigungen, Porto, Telefon etc. werden pauschal mit 7% des Honorars vergütet.
Grundsätzlich erstellen wir Ihnen vor Erstellung eines Verkehrswertgutachtens ein Honorarangebot.
Vollmacht
Um die notwendigen Erkundigungen einholen zu können und Einsicht in öffentliche Register nehem zu dürfen, benötigen wir eine Vollmacht, die Sie uns im Rahmen der Bauaftragung durch den Sachverständigenvertrag erteilen müssen.
Selbstverständlich werden sämtliche Informationen vertraulich behandelt.
